Private Altersvorsorge war bisher für viele kein Thema. Obwohl schon lange absehbar war, das das Rentenniveau sinken wird, investierte bis zum Jahr 2000 nur jeder Zweite in die Absicherung seines Ruhestandes. Durch die Rentenreform hat das Thema einen neuen Stellenwert erhalten. Was verbirgt sich nun hinter dem Begriff "Riester-Rente"? |
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"Die gesetzliche Altersrente ist sicher"... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Diese Aussage haben wir (zu) lange von Politikern gehört. Heute wissen wir, mit Sicherheit wird die Rente niedriger ausfallen. Bereits heute besteht eine Differenz zwischen Ihrem heutigen monatlichen Einkommen und den zu erwartenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Von der Rentenreform betroffen sind in erster Linie alle, die ab 2011 in Rente gehen. Das Rentenniveau wird zwischen 2011 und 2030 schrittweise von ca. 70 Prozent auf ca. 67 Prozent sinken. Diese zusätzliche Versorgungslückegilt es zu schließen. Die Lüsung liegt in der Förderung der zusätzlichen privaten Vorsorge. |
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Die Förderung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Staat fördert die Altersvorsorge mit finanziellen Zulagen und Steuervorteilen. Je nach Einkommen und Familienstand sind dies bis zu 92% der Beitragsleistung. Ab 2002 investieren Sie damit automatisch stufenweise - beginnend mit 1% Ihres Bruttoeinkommens, dann 2% ab 2004, 3% ab 2006 und schließlich 4% ab 2008 - in die staatlich geförderte Altersvorsorge. Die maximale Zulage beträgt für Alleinstehende 154 Euro, für Verheiratete 308 Euro und für jedes Kind zusätzlich 185 Euro im Jahr. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Wenn Sie in dieser empfohlenen Höhe sparen, erhalten Sie die maximale staatliche Förderung. |
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Für wen lohnt sich die Förderung? - Die Förderquote* | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Bedingungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ein förderfähiges Produkt muß die folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Die Anlageform | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wie viel einem die zusätzliche Altersvorsorge bringt, hängt von der jeweils gewählten Anlageform ab. Ein Beispiel zeigt aber schnell, wie viel dabei herauskommt:Alleinstehender, 30.000 Euro, keine Kinder Ehepaar, 1 Verdiener, 25.000 Euro, zwei Kinder Wer also auf die geförderte Eigenvorsorge setzt, wird seinen Lebensstandard im Alter gegenüber heute nicht nur halten, sondern deutlich verbessern. Grundsätzlich gilt: Je früher man mit der Investition in die private Altersvorsorge beginnt, desto höher sind später die Erträge. |
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Die Zulagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungen ab 2005 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags wird das Antragsverfahren erheblich vereinfacht. Die Berechtigten müssen künftig nicht mehr jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag stellen. Bereits im Jahr 2004 können die Anbieter bevollmächtigt werden, den Antrag auf den Weg zu bringen. Die schriftliche Bevollmächtigung kann bereits bei Vertragsabschluss oder im Rahmen des Zulagenantrags erteilt werden und gilt bis auf Widerruf. Der Zulagenantrag kann durch den Anbieter auch noch für das Beitragsjahr 2003 gestellt werden. Außerdem ist die zentrale Zulagenstelle (ZfA) künftig befugt, die beitragspflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen beim Rentenversicherungsträger selbst zu erfragen, so dass entsprechende Angaben des Steuerpflichtigen in seinem Zulagenantrag entbehrlich sind. Dadurch werden bisherige Fehlerquellen im Zulageverfahren vermieden. Als Vereinfachung ist auch die Vereinheitlichung des Sockelbetrags anzusehen. Die Zahl der Zertifizierungskriterien wird von elf auf folgende fünf verringert:
Der besondere Pföndungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten. Die Teilkapitalauszahlung wird durch eine Einmalauszahlung bzw. variablen Teilraten in Höhe von bis zu insgesamt 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals gesetzlich zugelassen. Für Altersvorsorgeverträge, die ab dem 1.1.2006 abgeschlossen werden, sind geschlechtsneutrale Tarife, so genannte Unisex-Tarife, zwingend als Fördervoraussetzung vorgeschrieben. |
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Änderungen ab dem 01.01.2012 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wegfall der Nullverträge bei Riester-Produkten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jeder Riester-Sparer hat zukünftig einen jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro einzuzahlen, um von der staatlichen Förderung profitieren zu dürfen. Das heißt, auch sogenannte "mittelbar Zulagenberechtigte" müssen nun diesen Mindesteigenbeitrag leisten. Zuvor war es z.B. Eheleuten noch möglich, einen der Partner beitragsfrei zu stellen und dennoch die Zulagen erhalten. Falls keine oder zu geringe Eigenbeiträge gezahlt wurden, können diese nun auch nachträglich bis zum Beginn der ersten Rentenleistung noch entrichtet werden. |